Grapsch-Klage: Barkeeperin gewinnt gegen Cuba Gooding Jr.
Cuba Gooding Jr. (53) fährt eine Niederlage vor Gericht ein. Der Schauspieler wurde in den vergangenen Jahren von knapp 30 Frauen des sexuellen Fehlverhaltens beschuldigt – eine von ihnen ist Natasha Ashworth. Die Barkeeperin behauptet: Der "Boyz n the Hood"-Star habe ihren Hintern begrapscht. Daraufhin verklagte sie ihn ihm Oktober 2019. Da der Oscarpreisträger bis dato nicht auf die Zivilklage reagiert hat, muss er jetzt die Konsequenzen tragen: Ein Richter entschied nun gegen ihn und gab der Kellnerin recht.
Sie hatte, weil Cuba offenbar nie einen Anwalt engagierte und nicht auf die Klage antwortete, ein Versäumnisurteil beantragt. Das bedeutet: Es wird zugunsten der Partei entschieden, die vor Gericht nicht säumig ist – in diesem Fall Natascha – und genau das ist nun auch passiert. Wie PageSix berichtet, gab Alexander Tisch – ein Richter am Obersten Gerichtshof in Manhattan – ihrem Antrag auf ein Versäumnisurteil statt. Auch ihre Klage gegen den 53-Jährigen wegen Körperverletzung akzeptierte er, lehnte allerdings den Vorwurf des vorsätzlichen Zufügens von seelischem Leid wegen Redundanz ab. In einem Verfahren soll nun bestimmt werden, welche Entschädigung die US-Amerikanerin erhält.
Der Strafverteidiger des "Jerry Maguire"-Darstellers Mark Heller reagierte bereits auf die Entscheidung des Richters und beteuerte: "Der Vorwurf ist unbegründet und das Urteil ist wertlos." Cuba selbst weist nach wie vor jegliche Schuld von sich und beteuert seine Unschuld.