Erzwungener Kuss: Cuba Gooding Jr. muss nicht ins Gefängnis
Cuba Gooding Jr. (54) ist noch einmal davon gekommen. Bereits seit einigen Jahren werden immer wieder neue Vorwürfe gegen den Schauspieler erhoben: Reihenweise Frauen klagen an, dass der "Pearl Habor"-Darsteller sie sexuell belästigt habe. Erst zu Beginn des Jahres bekannte sich der Filmstar in einem Fall schuldig: Er gab zu, 2018 eine Frau gegen ihren Willen gewaltsam geküsst zu haben. Wie nun bekannt wurde, entkommt Cuba wegen seines Schuldeingeständnisses einer Gefängnisstrafe.
Laut Berichten von WABC-TV habe das Gericht nun beschlossen, dass der 54-Jährige in dem Fall der sexuellen Belästigung keine Haftstrafe antreten muss. Grund dafür sei, dass Cuba alle Bedingungen der Vereinbarung erfüllt habe, die ihm Anfang des Jahres während des Prozesses gestellt wurden. So habe es der US-Amerikaner geschafft, nicht erneut straffällig zu werden und sechs Monate lang an einer Alkohol- und Verhaltensberatung teilzunehmen. Der dreifache Vater habe zudem sein Geständnis zurückziehen und sich für eine nicht strafbare Art der Belästigung schuldig bekennen dürfen.
Cuba entkommt nicht nur einer Haftstrafe – der gebürtige New Yorker gilt zudem weiterhin als nicht vorbestraft. Hätte er gegen die Auflagen des Gerichts verstoßen, hätte der "Besser geht's nicht"-Darsteller mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen müssen.