Urteil im Pleite-Prozess: Michael Wendler legt Berufung ein!
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Urteil im Pleite-Prozess: Michael Wendler legt Berufung ein!

- Simo Hanzlik
Lesezeit 1min
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Michael Wendler (51) will das Urteil nicht akzeptieren! Der deutsche Schlagersänger musste sich zuletzt vor Gericht verantworten: Er wurde wegen Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung schuldig gesprochen. Der "Egal"-Interpret wurde in diesem Zuge zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verdonnert. Doch das Urteil und die Strafe will der Mann von Laura Müller (23) so nicht hinnehmen: Der Wendler legt jetzt Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein!

"Der Verteidiger von Herrn Norberg hat nach Mitteilung der zuständigen Richterin Berufung gegen das Urteil eingelegt", erklärt jetzt ein Sprecher des Gerichts gegenüber RTL. Daher sei damit zu rechnen, dass sich das Landgericht Duisburg schon bald erneut mit dem Fall beschäftigen werde. Persönlich äußerte sich Michael bislang aber noch nicht zu den neusten Entwicklungen.

Aber was könnte der Grund dafür sein, dass der Wendler jetzt in Berufung geht? Wenn er das Urteil akzeptiert, gilt er als vorbestraft. Ein Insider vermutet daher: "Es könnte sein, dass er möglicherweise vorhat, den amerikanischen Pass zu beantragen. In diesem Fall wäre eine Vorstrafe natürlich extrem hinderlich."

Michael Wendler im Mai 2020 in Köln
Thomas Burg / ActionPress
Michael Wendler im Mai 2020 in Köln
Michael Wendler, Sänger
Thomas Burg
Michael Wendler, Sänger
Michael Wendler im August 2014 in Köln
Getty Images
Michael Wendler im August 2014 in Köln