Kindesmissbrauch und Co.? Ex von Christine Quinn angeklagt
Es gibt eine neue Entwicklung im Ehedrama von Christine Quinn (35) und Christian Richard. Im vergangenen März wurde der einstige Partner des Selling Sunset-Stars an zwei aufeinanderfolgenden Tagen verhaftet – das erste Mal wegen eines Angriffs mit einer tödlichen Waffe und das zweite Mal, weil er trotz Schutzanordnung am nächsten Tag wieder in das gemeinsame Haus zurückkehrte. Jetzt berichtet TMZ: Die Staatsanwaltschaft der Stadt Los Angeles hat den Fall übernommen und Christian wegen dreier Vergehen offiziell angeklagt: Kindesmisshandlung und -gefährdung, Körperverletzung und Verstoß gegen eine Schutzanordnung.
Der Fall lag zunächst bei der Bezirksstaatsanwaltschaft von Los Angeles, wurde dann aber weitergereicht, da er nicht den Anforderungen für ein Verbrechen entsprach. Nun ist der Termin für die Anklageerhebung für den 4. Juni angesetzt. Christines Anwältin Jacqueline Sparagna erklärt, sie seien sehr zufrieden mit dem neuesten Fortschritt. "Wir glauben, dass diese Entwicklung ein entscheidender Schritt zur Wahrung der rechtlichen und persönlichen Interessen beider Opfer ist und vertrauen darauf, dass die Angelegenheit weiterhin mit der größtmöglichen Ernsthaftigkeit behandelt wird, die sie verdient", schreibt sie in einem Statement gegenüber Daily Mail. Auf die Anfrage eines Kommentars wurde seitens Christians Anwaltsteam bisher nicht reagiert.
Der Rosenkrieg des ehemaligen Paares zieht sich schon über mehrere Monate. Seinen Höhepunkt erreichte er, nachdem Christine behauptet hatte, er habe eine Tüte voll Glas nach ihr geworfen und dabei ihren zweijährigen Sohn getroffen. Zuletzt beschuldigte die 35-Jährige den Vater ihres Kindes, sie "zu stalken, zu belästigen" und sie "aus dem einst gemeinsamen Haus in Los Angeles auszuschließen". Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die E! News vorliegen. In ihrem Zuhause habe sie mehrere versteckte Apple AirTags und batteriebetriebene Kameras gefunden. Außerdem erklärte sie: "Ich habe entdeckt, dass das Haus absichtlich in einem gefährlichen, schmutzigen und unbewohnbaren Zustand hinterlassen wurde".