Jérôme Boatengs Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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Jérôme Boatengs Urteil: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

- Veronika Mosdir
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Vor wenigen Tagen ist der Fußballer Jérôme Boateng (35) der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er ist zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt in Höhe von 200.000 Euro verpflichtet worden. Er muss also nur zahlen, wenn er sich etwas zuschulden kommen lässt und gegen seine Auflagen verstößt. Damit ist die Staatsanwaltschaft aber nicht zufrieden – wie Bild berichtet, legt diese nun Revision ein. Vor der Verurteilung hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

Die Richterin verhängte in der vergangenen Woche eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro unter Vorbehalt. Laut ihr sei er kein "notorischer Frauenschläger". Seine Ex-Freundin schilderte im Prozess detailliert, was er ihr im Karibik-Urlaub nach einem Kartenspiel angetan haben soll. "Er hat mir ins Gesicht gespuckt. Dann hat er mir mit beiden Händen frontal ins Gesicht geschlagen. Mich nach unten gedrückt, an den Haaren gerissen. Mir in den Kopf gebissen. Dann bin ich von der Couch geflogen. Er hat mich noch weiter angespuckt", berichtete RTL.

Jérôme räumte ein, an dem besagten Abend "einen Fehler" begangen zu haben. "An diesem Abend kann man mir völlig zu Recht vorwerfen, dass ich es nach dem Streit beim Kartenspiel nicht einfach dabei belassen habe", erklärte er laut Bild während des Prozesses. Jedoch betonte er erneut, dass er "keine Frauen misshandle". "Und ich setze meine Partner nicht unter Druck. Ich stelle auch niemandem heimlich nach", wies er die Vorwürfe seiner Ex von sich.

Jérôme Boateng mit seinem Anwalt vor Gericht in München
Getty Images
Jérôme Boateng mit seinem Anwalt vor Gericht in München
Jérôme Boateng im Juni 2024
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Jérôme Boateng im Juni 2024