Im Prozess um Melanie Müller ist ein hartes Urteil gefallen
Melanie Müller (36) musste sich heute vor dem Amtsgericht Leipzig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Nun ist das unerwartet harte Urteil bekannt: Die Schlagersängerin wurde zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro verurteilt. Bedeutet: Sie muss insgesamt 80.000 Euro Strafe zahlen und gilt nun offiziell als vorbestraft, wie unter anderem Bild berichtet. Diese Entscheidung fiel, nachdem sie beschuldigt wurde, bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt zu haben – ein Video hatte den Vorfall damals dokumentiert.
Zur Überraschung vieler erschien Melanie, begleitet von ihrem Anwalt Adrian Stahl, persönlich zum letzten Gerichtstag. Bei den zwei vorangegangenen Terminen war sie abwesend gewesen und hatte sich krankgemeldet. Im Laufe der Verhandlung forderte Melanies Anwalt einen Freispruch und argumentierte, dass die fragliche Bewegung damals eine "neutrale" gewesen sei – aber keine verbotene. Vor dem Bekanntwerden des Vorfalls hatte die 36-Jährige beteuert: "Ich habe den mir unterstellten Hitlergruß nicht gezeigt."
Melanie wurde neben dem Hitlergruß aber auch anderes vorgeworfen: Im August 2023 wurde bei einer Finanz-Razzia in ihrer Handtasche Kokain und Ecstasy entdeckt. Diesbezüglich steht noch kein Urteil fest, dieses soll aber ebenfalls bald gefällt werden. Ehe das Urteil der Reality-TV-Bekanntheit feststand, war der Prozess mehrere Male verschoben worden. In der vergangenen Woche sollte beispielsweise eine Zeugin aussagen, die jedoch nicht vor Gericht erschien. Nun steht Melanies Strafe jedoch fest.