Wegen Urteil: Ist Melanie Müllers Schlagerkarriere am Ende?
Heute fand der Gerichtsprozess um Melanie Müller (36) ein Ende: Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde die Schlagersängerin schuldig gesprochen. Das Urteil des Amtsgerichts Leipzig hat jetzt wohl nicht nur juristische Konsequenzen. Wie Bild nun berichtet, wolle ein großer Party-Veranstalter auf Mallorca die Blondine aufgrund des Schuldspruchs nicht mehr auf der Bühne sehen. Eigentlich wäre Melanie nämlich am 2. November bei der Veranstaltung "Rampensaualarm" in Goslar aufgetreten, doch das kann sie sich jetzt wohl abschminken. "Der Mitveranstalter hat sich dazu entschlossen, die Party nicht zu machen", erklärte Veranstalter Tom Hirsch gegenüber dem Newsportal.
Die Frage, die sich jetzt stellt: Ziehen andere Veranstalter mit und werden die Ballermann-Bekanntheit in Zukunft nicht mehr buchen? Der erfolgreiche Event-Veranstalter Markus Krampe hat dazu eine klare Meinung: "In Deutschland werden die meisten Veranstalter sie nicht mehr buchen, weil sie befürchten müssen, mit an den Pranger gestellt zu werden." Und tatsächlich sehen das Ballermann-Veranstalter wie Ikke Hüftgold (47) und Marion Pfaff genauso. Allerdings wurden bisher noch nicht alle Auftritte der Schlagersängerin gecancelt: Am 24. August um 2:30 Uhr morgens soll Melanie im Kultlokal "Oberbayern" auf Mallorca auf der Bühne stehen.
Melanie musste sich schon seit mehreren Monaten vor Gericht verantworten. Der Grund: Die Blondine wurde beschuldigt, während eines Konzerts im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt zu haben. Nach mehreren verschobenen Prozesstagen wurde sie schlussendlich für schuldig erklärt. Das Urteil umfasst eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro – also insgesamt 80.000 Euro.