Weit weg: Prinzessin Mette-Marits Sohn Sverre ist ausgezogen
Im norwegischen Königshaus geht gerade alles ziemlich drunter und drüber. Der Drogen- und Missbrauchsskandal um Marius Borg Høiby (27) überschattet momentan das Ansehen der skandinavischen Royals. Die kürzliche Hochzeit von Prinzessin Märtha Louise (52) sorgte da zumindest kurzzeitig für einen Lichtblick. Besonders der Auftritt von Prinz Sverre Magnus (18) bot dabei eine nette Ablenkung, denn er präsentierte zum ersten Mal seine Freundin Amalie Giæver Macleod. Wie erwachsen der Royal tatsächlich schon ist, verrät Kronprinzessin Mette-Marit (51) nun in einer Pressekonferenz laut Dana Press bei einem Besuch in der Region Trøndelag: Magnus ist aus dem königlichen Gut Skaugum ausgezogen und wohnt nun in der nördlichen Region – sieben Autostunden von seinen Eltern entfernt.
Magnus arbeite bis Weihnachten in Trøndelag. Laut der nordischen Zeitung hat Mette-Marit nicht erzählen wollen, was genau der Prinz dort machen oder wo er arbeiten würde. "Aber wir können bestätigen, dass er hierhergezogen ist und sich sehr [auf seine Arbeit] freut", plauderte sie fröhlich aus. Das Königspaar hatte die Reise in die Region allerdings schon vor Magnus' Umzug dorthin geplant und der Royal soll auf den großen Empfang seiner Eltern nicht unbedingt vorbereitet gewesen sein. Als sie während der Konferenz nach Marius gefragt wurde, antwortete sie jedoch nur: "Aus Respekt vor allen Beteiligten, auch vor Marius, bitte ich um Verständnis, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dem Fall äußern möchte."
Im Falle Marius kommen immer wieder neue Details ans Licht. Nachdem er zugegeben hatte, unter Einfluss von Drogen seine Freundin körperlich misshandelt zu haben, hat das Opfer eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt. Wie Aftenposten berichtete, darf er sich der Geschädigten bis März 2025 nicht nähern. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter gegen den Royal wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Drohungen. Sollte er verurteilt werden, droht dem 27-Jährigen eine Haftstrafe.