Jens Lehmann wurde im Kettensägenprozess schuldig gesprochen
Es gibt Neuerungen im Kettensägenprozess um Jens Lehmann (54)! Seit geraumer Zeit muss sich der Ex-Nationaltorwart wegen eines Nachbarschaftsstreits vor Gericht verantworten. Anfang des Jahres legte er dann Revision ein, sodass der Fall erneut verhandelt werden sollte. Heute startete der erste von insgesamt vier angesetzten Verhandlungstagen vor dem Landgericht München II. Offenbar wird der Fall jedoch schneller geklärt sein, als angenommen: Im Zuge des Berufungsverfahrens gesteht sich der einstige Kicker jetzt laut Bild seine Schuld ein und akzeptiert den Schuldspruch des Gerichts.
Somit bekennt sich der einstige Torhüter der deutschen Nationalmannschaft im Fall der vorgeworfenen Sachbeschädigung sowie des versuchten Betrugs für schuldig. Zum Strafmaß ist bisher noch nichts bekannt, da nach Informationen des Newsportals die Verhandlung aktuell unterbrochen sei. Jedoch werde es sich allen Anschein nach um eine Geldstrafe handeln. Wie hoch diese ausfallen wird, soll nach Fortsetzung der Verhandlung vom Landgericht festgesetzt werden.
Doch was ist eigentlich vorgefallen? Dem ehemaligen Fußballprofi wurde vorgeworfen, die Garage seines Nachbarn mutwillig mit einer Kettensäge zerstört zu haben, um ungehindert auf den Starnberger See blicken zu können. Das Urteil im Dezember des vergangenen Jahres fiel bereits gegen den einstigen Torhüter der deutschen Nationalelf aus. Doch kurz darauf legten die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung des 54-Jährigen Berufung ein, sodass der Fall erneut aufgerollt wurde.