Klage gegen Mark Medlock abgewiesen
Eine gute Nachricht für Mark Medlock (33). Der vierte DSDS-Sieger wurde 2011 von seinem ehemaligen Vermieter auf Schadensersatz verklagt. Anlass war ein Brand in Medlocks Kölner Dachwohnung im Jahr 2010, bei dem diese völlig zerstört wurde.
Neben einem möglichen Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung drohten dem Sänger auch die Kosten, die sein Vermieter einklagen wollte. Dieser forderte bis zu 30.000 Euro für Möbel, Miete und Anwaltskosten. Doch der Vermieter hatte Pech – das Gericht wies nun seine Klage ab. Mark Medlock muss die geforderte Summe nicht zahlen, meldet die Kölner Rundschau. Ein Grund für das Urteil: Die Ansprüche des Mieters waren bereits verjährt. Auch das Brandstiftungsverfahren wurde bereits gegen die Zahlung einer Geldbuße von 16.000 Euro beigelegt.
Da allerdings nach wie vor auch nicht bewiesen ist, dass Medlock überhaupt in irgendeiner Weise für das Feuer verantwortlich war, kann er gegen das Bußgeld noch Berufung einlegen. Die Schadensersatzklage hat Mark Medlock jedenfalls schon mal vom Hals, worüber er sich sicher sehr freut.