Herber Rückschlag für Herzogin Meghan im Presse-Prozess!
Bittere Niederlage für Herzogin Meghan (38)! Die ehemalige Schauspielerin und ihr Gatte Prinz Harry (35) hatten sich im vergangenen Herbst dazu entschieden, gerichtlich gegen die Herausgeber der Zeitung Mail on Sunday, (gehört zur Associated Newspapers Group) vorzugehen. Sie sahen sich dazu veranlasst, weil das Blatt Auszüge aus einem persönlichen Brief abgedruckt hatte, den Meghan an ihren Vater geschickt hatte. Der Vorwurf: Sie hätten damit Meghans Privatsphäre verletzt. Nach einer ersten Anhörung hat das Gericht nun aber entschieden: Die Klage wird vorerst nicht vollständig zugelassen!
Was ist der Grund für diese Entscheidung? Der zuständige Richter sei laut Daily Mail unter anderem der Meinung gewesen, dass einige Behauptungen "irrelevant" seien, um den Missbrauch privater Informationen, Urheberrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Datenschutzgesetz nachzuweisen. "Ich bin nicht der Ansicht, dass die auf dieser Grundlage erhobenen Vorwürfe den Kern des Falls betreffen, der die Veröffentlichung von fünf Artikeln betrifft, in denen die Worte und Informationen des Schreibens der Antragstellerin an ihren Vater im August 2018 offen gelegt wurden", wird der Richter weiter zitiert.
Allerdings wurde auch klargestellt, dass einige Aspekte des Falls, die nun gestrichen worden seien, wieder aufgenommen werden könnten – sie müssten aber formgerecht eingereicht werden. Nach der Veröffentlichung dieser Entscheidung meldete sich Meghans Kanzlei zu Wort, von der sie vertreten wird: "Der heutige Beschluss macht es sehr deutlich, dass die Kernelemente des Falles sich nicht ändern und weiterhin voranschreiten. Die Rechte der Herzogin wurden verletzt."