Führerschein weg? Jens Lehmann muss schon wieder vor Gericht
Die Vergehen häufen sich allmählich. Erst im Sommer war Jens Lehmann (53) mit einer Kettensäge auf die Garage seines Nachbarn losgegangen. Seitdem wird gegen den ehemaligen Nationaltorwart wegen Sachbeschädigung ermittelt. Doch auch der letzte Gerichtstermin ist nicht lange her. Am 19. Oktober ist er am Amtsgericht wegen Falschparkens verurteilt worden. Aufgetaucht ist er zu dem Termin jedoch nicht. Nun muss sich Jens wegen Rasens erneut vor Gericht verantworten!
Bild will erfahren haben, dass für den 53-Jährigen am Dienstag, den 6. Dezember, ein erneuter Gerichtstermin in München ansteht. Denn aufgrund von zu schnellem Fahren innerorts droht Jens nun Fahrverbot. Wegen seiner Raserei soll der ehemalige Torhüter für drei Monate nun seinen Führerschein abgeben. Gegen dieses Urteil soll er jedoch Widerspruch eingelegt haben.
"Ein dreimonatiges Fahrverbot wird ausgesprochen, wenn innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 61 km/h überschritten wird", erklärte Anwalt Michael Brand bezüglich des Falles von Jens. Möglich wäre jedoch auch, dass der Fußballer ein Wiederholungstäter ist, was diese Strafe rechtfertigen würde.