Sexueller Übergriff: P. Diddy beantragt Abweisung der Klage
In den letzten Wochen häuften sich die Vorwürfe gegen P. Diddy (54): Dem US-amerikanischen Rapper wird sexuelle Belästigung und Menschenhandel vorgeworfen. Unter anderem wirft ihm Joi Dickerson-Neal vor, sie während eines Abendessens unter Drogen gesetzt zu haben und Rachepornos von ihr gemacht zu haben. Der Vorfall soll sich 1991 ereignet haben. Die Frau reichte allerdings erst 2023 Klage ein – kurz vor dem Auslaufen des New Yorker Adult Survivors Act. Wie Mirror nun berichtet, beantragt das Anwaltsteam von P. Diddy das Gericht um Abweisung der Klage, da zu dem Ereigniszeitpunkt bestimmte Gesetze noch nicht existierten.
Das Gesetz bot Opfern von sexuellem Missbrauch die Möglichkeit, sich bei den Behörden zu melden. Der Zeitpunkt der Ereignisse spielte dabei keine Rolle, da die Verjährungsfrist vorübergehend aufgehoben wurde. Am 24. November 2023 lief die Frist dann aus – kurz vor dem Fristablauf reichten erneut zahlreiche Personen ihre Klagen ein. Diese mussten in letzter Minute bearbeitet werden.
In dieser turbulenten Zeit soll P. Diddy versuchen, die Contenance zu wahren. "Es ist eine stressige Situation für ihn, aber er behält seine Ruhe", erklärte ein Insider im Gespräch mit People. Außerdem versuche der "Coming Home"-Interpret seinen Ruf zu bewahren. "Er arbeitet hart, um sicherzustellen, dass das Vertrauen in seine Marke nicht völlig zerstört wird", so der Marketingexperte Eric Schiffer gegenüber Fox News Digital.