Prozessbeginn: Jérôme Boateng spricht erstmals vor Gericht
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Prozessbeginn: Jérôme Boateng spricht erstmals vor Gericht

- Michelle Marie Nuhn
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Jérôme Boateng (35) hatte in den vergangenen Monaten vor allem für eins gesorgt: Negativschlagzeilen. Demnach soll der Fußballprofi seine Ex-Freundin und Mutter seiner Zwillinge während eines Urlaubs im Jahr 2018 physisch angegangen sein. Diese wirft ihm Körperverletzung vor. Vor dem Münchener Landgericht geht der Fall deshalb nun bereits in die dritte Runde. "Mir ist es wichtig, am Anfang zu sagen: Ich misshandle keine Frauen und ich setze meine Partner nicht unter Druck. Ich stelle auch niemandem heimlich nach", beteuert Jérôme laut Bild gleich zu Beginn und ergänzt dennoch: "Natürlich habe ich in meinem Leben und in meinen Beziehungen nicht immer alles richtig gemacht."

Obwohl er die Anschuldigungen seiner einstigen Lebensgefährtin zunächst zurückweist, gesteht er sich auch ein, "einen Fehler gemacht" zu haben. "An diesem Abend kann man mir völlig zu Recht vorwerfen, dass ich es nach dem Streit beim Kartenspiel nicht einfach dabei belassen habe", erklärt der 35-Jährige weiter. Hätte er die Situation, die ihm nun zum Verhängnis wird, damals anders bewältigt, wäre es seines Erachtens wohl nicht "zu der Rangelei gekommen." Dass seine Ex sich dabei unter anderem die Lippe aufgeschlagen hatte, was letztlich dazu führte, dass sie gerichtlich gegen den Sportler vorging, sei nicht seine Absicht gewesen. "Und das tut mir im Nachhinein natürlich leid. Dafür habe ich mich aber auch schon vor Jahren und das mehrfach bei ihr entschuldigt", meint Jérôme dazu, wohingegen er abstreitet, jemals auf sie eingeprügelt oder sie lebensbedrohlich verletzt zu haben.

Nachdem der einstige Fußballweltmeister Ende 2022 schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verdonnert worden war, hatten seine Anwälte Revision eingelegt. Das Urteil gegen ihn war daraufhin wegen mehrerer Verfahrensfehler im Jahr 2023 wieder aufgehoben worden. "Das Landgericht ist sich aufdrängenden Fragen nach der Begehung von Körperverletzungshandlungen mittels gefährlicher Werkzeuge nur unzureichend nachgegangen", hieß es daraufhin in einer damaligen Begründung des Bayerischen Obersten Landgerichts, wie Bild erfahren haben wollte.

Jérôme Boateng, Fußballer
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Jérôme Boateng, Fußballer
Jérôme Boateng mit seinem Anwalt vor Gericht in München
Getty Images
Jérôme Boateng mit seinem Anwalt vor Gericht in München