Brisant: Anzeige gegen Marius Borg Høiby war nicht geplant
Marius Borg Høiby (27) steht derzeit schweren rechtlichen Konsequenzen gegenüber. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (51) wurde vergangenen Monat festgenommen, da er eine junge Frau, bei der es sich wohl um seine Freundin handelte, sowohl physisch als auch psychisch attackiert haben soll. Und wie eine Person aus seinem Freundeskreis nun gegenüber Bild verrät, wäre er damit wohl beinahe davongekommen. "Eine Anzeige war gar nicht geplant. Das Problem war, dass die Wohnung verwüstet war und nicht klar war, ob Marius das alles bezahlt", erklärt dieser und fügt hinzu: "Also verständigte die Familie des Opfers die Polizei, um den Schaden für die Versicherung aktenkundig zu machen."
Dabei sei ihnen nicht bewusst gewesen, dass die Polizei bei Körperverletzung automatisch strafrechtliche Ermittlungen einleitet. Dem war jedoch so – und Marius wurde verhaftet. Aber auch wenn die Handlungen des 27-Jährigen diesmal ans Licht kamen, war es wohl nicht immer so. Wie der Informant offenbart, sei die Situation kein Einzelfall gewesen. "Marius und seine Freundin hatten oft Streit. Sie liebten sich sehr, waren beide aber auch irre eifersüchtig. Wobei Marius in seiner Eifersucht noch krasser war. Dazu die Drogen. Er drehte oft durch – so eben auch in der Wohnung", erzählt die Quelle. Daher habe die Verhaftung wohl etwas Gutes an sich. "Marius ist gewohnt, dass er machen kann, was er will – ohne ernste Folgen für ihn. Er braucht dringend eine Therapie", fügt der Insider hinzu.
Ob der Sohn der norwegischen Kronprinzessin aus seinen Fehlern lernt, bleibt abzuwarten. Wie Se og Hör berichtete, sei sein Opfer aufgrund des Angriffs mit einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus gekommen und Marius habe 30 Stunden in Gewahrsam verbracht, bevor er wieder freikam. Wirklich lange war er jedoch nicht auf freiem Fuß, denn laut mehreren norwegischen Medien, darunter NRK, wurde er erst kürzlich erneut festgenommen. Genaue Details zu dem Vorfall sind nicht bekannt – jedoch heißt es, er habe die gegen ihn auferlegte einstweilige Verfügung missachtet.