Roman Polanski erzielt Einigung in Missbrauchsfall von 1973

Roman Polanski erzielt Einigung in Missbrauchsfall von 1973

- Mary-Lou Künzel

Im Juni des vergangenen Jahres wurde Roman Polanski von einer Frau verklagt, die er 1973 als minderjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Der Fall des Regisseurs sollte ursprünglich im August 2025 vor einem Gericht in Los Angeles verhandelt werden. Doch nun kommt alles anders. Wie der Anwalt des 91-Jährige in einer E-Mail an AFP bestätigt, wurde ein Vergleich erzielt. Der Fall sei diesen Sommer zur beiderseitigen Zufriedenheit der Parteien beigelegt worden und jetzt formell abgewiesen.

Der Klage zufolge soll der "Rosemaries Baby"-Filmemacher die damals Minderjährige zum Abendessen in ein Restaurant in L.A. ausgeführt, sie mit Tequila betrunken gemacht und anschließend zu sich nach Hause eingeladen haben, wo er sie vermeintlich belästigt haben soll. Wie der Anwalt der Klägerin berichtete, habe sie Roman (91) aufgefordert, das nicht zu tun, was er jedoch damals ignoriert hätte. Der gebürtige Franzose hätte sie sexuell missbraucht und ihr körperliche und seelische Schmerzen zugefügt, erklärte der Anwalt, wie Ekstra Bladet berichtet. Roman stritt die Anschuldigungen gegen ihn vehement ab. Zudem behauptete er, die Klage gegen ihn sei rechtswidrig, da sie sich auf ein Gesetz stütze, das erst 1990 verabschiedet wurde.

Die Klage wegen der Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1973 ist jedoch nicht die einzige, mit der sich der Drehbuchautor konfrontiert sieht. Weitere Damen werfen ihm sexuellen Missbrauch vor. Die Anschuldigungen der Schauspielerin Charlotte Lewis, an der sich Roman 1982 vergangen haben soll, dementierte er, was ihm eine Verleumdungsklage einbrachte. Diese wurde laut The New York Times allerdings abgewiesen. Was die Anschuldigung der sexuellen Nötigung anbelangt, habe sich das Gericht aber bisher noch nicht entschieden.

Roman Polanski im Jahr 2017
Getty Images
Roman Polanski im Jahr 2017
Roman Polanski, Filmemacher
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Roman Polanski, Filmemacher