P. Diddy sieht sich aufgrund von Hautfarbe als Justizopfer
Sean "Diddy" Combs (55), einst gefeierter Hip-Hop-Mogul, sieht sich derzeit in einem aufsehenerregenden Gerichtsverfahren schwerwiegenden Anklagen ausgesetzt. Die Vorwürfe reichen von Erpressung über Geldwäsche bis hin zur Anklage der sogenannten Beförderung von Personen zur Prostitution, wobei Letztere jetzt im Fokus seiner Rechtsverteidigung steht. Am Dienstag sollen seine Anwälte laut Daily Mail eine Klageschrift eingereicht haben, die nun eine Aufhebung dieser spezifischen Anklage fordert. Sie argumentieren, dass der Vorwurf auf dem sogenannten "White Slave Traffic Act" aus dem Jahr 1910 basiere und P. Diddy lediglich aufgrund seiner Hautfarbe ins Visier genommen werde. "Was rassistisch in der Entstehung war, bleibt rassistisch in der Anwendung", erklärte das Verteidigerteam.
Laut seinen Anwälten sei das Buchen männlicher Escorts in der US-amerikanischen Kultur weit verbreitet und werde in anderen Fällen nicht strafrechtlich verfolgt. Insbesondere verwies man in der Erklärung auf prominente weiße Männer wie den früheren Gouverneur von New York, Eliot Spitzer, der trotz ähnlicher Vorwürfe nie unter dem vermeintlich rassistischen Gesetz belangt wurde. Diddys Fall verglichen sie hingegen mit historischen Beispielen afroamerikanischer Männer wie Sänger Chuck Berry (✝90) oder Boxer Jack Johnson, die ebenfalls unter dem "White Slave Traffic Act" verurteilt wurden. Laut Daily Mail wirft die Bundesanwaltschaft Diddy hingegen vor, Drogen wie Ecstasy und Ketamin benutzt zu haben, um Opfer bei seinen Partys gefügig zu machen. Damit habe er Verstöße begangen, die die bloße Nutzung von Escortservices weit überstiegen.
Diddys Anwälte erklärten, dass viele der gegen ihn erhobenen Vorwürfe auch auf früheren Anschuldigungen basieren würden, wie denen seiner Ex-Freundin Cassie Ventura (38). Sie hatte eine Zivilklage wegen langjähriger Misshandlungen und sexuellen Missbrauchs gegen ihn erhoben, die jedoch außergerichtlich beigelegt wurde. In der Öffentlichkeit hatte Diddy stets seine Unschuld beteuert und sich als Opfer einer gezielten Kampagne dargestellt. Der Rap-Mogul, der in den 1990er-Jahren mit seiner Plattenfirma Bad Boy Records große Erfolge feierte, steht inzwischen nicht nur strafrechtlich, sondern auch in einer Vielzahl von Zivilverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe unter Druck.