Bundesrichter weist Vergewaltigungsklage gegen P. Diddy ab
P. Diddy (55), der derzeit wegen schwerer Anklagen wie Menschenhandel und Zuhälterei in Brooklyn in Untersuchungshaft sitzt, kann in einem Zivilprozess einen Etappensieg verbuchen. Eine Vergewaltigungsklage aus dem Jahr 2024, die einen Vorfall aus dem Jahr 1995 während einer Party von Rapper Notorious B.I.G. (✝24) zum Inhalt hatte, wurde von einem Bundesrichter in New York abgewiesen. Die Klägerin, die zunächst anonym bleiben wollte, hatte es versäumt, nach Ablehnung ihres Antrags auf Anonymität ihre Klage unter ihrem echten Namen einzureichen. Der zuständige Richter Lewis J. Liman erklärte, dass dies zu einer vollständigen Abweisung der Klage geführt habe.
Ein Sprecher von Diddy äußerte sich zufrieden über diese Entscheidung und kritisierte, dass viele der jüngsten Klagen gegen den Musikmogul eher auf mediale Aufmerksamkeit als auf tatsächlicher rechtlicher Substanz basierten. Es sei nun bereits der zweite Fall, den die Anwälte der Klägerin ohne Erfolg gegen Diddy angestrebt hätten. Die Vertretung der anonymen Jane Doe, angeführt vom bekannten Anwalt Tony Buzbee, betonte hingegen, dass die Klägerin in diesem Fall aus Angst vor medialer Aufmerksamkeit und potenziellen Konsequenzen nicht weiter habe vorgehen wollen. Der Anwalt fügte hinzu, dass es in solchen Fällen oft zu einer Re-Traumatisierung für die Opfer komme und man diese Entscheidungen respektieren müsse.
Diddy, der in den letzten Monaten mit einer Welle von Vorwürfen und Klagen im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen und Missbrauch konfrontiert wurde, kämpft weiterhin an mehreren juristischen Fronten. Zuletzt hatte das Gericht in einem Verfahren gegen den Produzenten Rodney "Lil Rod" Jones einige Vorwürfe abgewiesen, andere jedoch zugelassen. Neben Klagen von ehemaligen Mitarbeitenden warf auch seine frühere Partnerin Cassie (38) schwere Vorwürfe gegen ihn auf, die jedoch in einem mutmaßlich millionenschweren Vergleich endeten. Während Diddy alle Anschuldigungen vehement zurückweist, bleibt abzuwarten, wie sich die laufenden Verfahren entwickeln werden.