Gerichtsurteil: Keine Entschädigung für Helmut Kohls Witwe
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Gerichtsurteil: Keine Entschädigung für Helmut Kohls Witwe

- Promiflash Redaktion
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Geht sie etwa leer aus? Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (✝87) war im Sommer 2017 verstorben. Vor seinem Tod war dem Politiker aufgrund einer teils unautorisierten Biografie eine Entschädigung zugesprochen worden. Die wollte seine Witwe Maike Kohl-Richter vor Gericht erwirken – ein Prozess, der sich jahrelang hinziehen sollte. Jetzt wurde vor dem Bundesgerichtshof ein Urteil gesprochen: Demnach steht der Klägerin das Geld nicht zu!

Die juristische Auseinandersetzung um die Millionenzahlung hatte sich zuvor über mehrere Instanzen gezogen. Wie Bunte berichtete, verwehrten die Bundesrichter Kohls Witwe nun aber die Ansprüche auf die Entschädigung: Grund dafür sei, dass die Verletzung der Persönlichkeitsrechte "grundsätzlich nicht vererblich" sei. Damit stimmte die Kammer der vorangegangenen Entscheidung des Oberlandesgerichts zu.

Bei der Entschädigung handelte es sich um die Rekordsumme von einer Million Euro. Die hatte das Landgericht Köln 2017 wegen der durch das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" entstandene Verletzung des Persönlichkeitsrechtes zugesprochen. Nachdem Helmut Kohl kurz nach dem Urteil gestorben war, hatte seine Witwe den Prozess als Alleinerbin weitergeführt.

Maike Kohl-Richter im November 2014
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Maike Kohl-Richter im November 2014
Altkanzler Helmut Kohl im Dezember 2009
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Altkanzler Helmut Kohl im Dezember 2009
Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl im Jahr 2014
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Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl im Jahr 2014
Wusstet ihr, dass dieser Prozess immer noch lief?
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