Richter gewährt Klägerin gegen Jay-Z weiterhin Anonymität
Der Fall um Jay-Z (55) spitzt sich weiter zu: Nachdem dem Rapper von einer anonymen Frau vorgeworfen wurde, sie im Beisein von P. Diddy (55) vergewaltigt zu haben, forderte er die Offenlegung ihrer Identität. Aus gerichtlichen Dokumenten, die TMZ vorliegen, geht hervor, dass diese Forderung von der zuständigen Richterin in New York jetzt abgelehnt wurde. Das mutmaßliche Opfer darf weiterhin anonym gegen den Mann von Beyoncé (43) vorgehen. Aus den Dokumenten geht außerdem hervor, dass die Richterin den Anwalt von Jay-Z rügt und ihm vorwirft, "streitlustig" zu sein und den Fall zu "überstürzen".
Die Erlaubnis des Gerichts, ihre Identität aus den gerichtlichen Dokumenten und Aufzeichnungen herauszuhalten, sei jedoch keine gänzliche. Das mutmaßliche Opfer dürfe vorerst als "Jane Doe" bekannt gemacht werden. Allerdings wird in den Dokumenten auch darauf hingewiesen, dass sich diese Entscheidung ändern könnte, wenn der Fall weiter behandelt wird. Der Anwalt der namenlosen Klägerin meinte gegenüber dem Boulevardblatt, dass er mit der Entscheidung der Richterin einverstanden sei. Auch er wendet sich gegen Jay-Z und sein Team. Laut ihm seien die Versuche des Anwaltsteams des Rappers, ihn als Bösewicht hinzustellen, "nicht zielführend".
"Jane Doe" beschuldigt den "Young Forever"-Interpreten, sie im Jahr 2000 nach einer VMA-Afterparty vergewaltigt zu haben. Damals soll die Klägerin erst 13 Jahre alt gewesen sein. In seinem Beisein befand sich angeblich P. Diddy, der aktuell bereits wegen anderer Anklagen hinter Gittern sitzt. Die Klägerin erhob die Anschuldigungen bereits im Oktober, nannte Jay-Z damals allerdings nicht beim Namen. Er beteuert weiterhin seine Unschuld und nannte die Klage einen "Erpressungsversuch".