Vergewaltigung? Marius Borg Høiby soll in Untersuchungshaft
Die Schlagzeilen rund um Marius Borg Høiby (27) wollen einfach nicht abreißen. Seit Monaten stehen immer wieder schwere Vorwürfe gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (51) im Raum: Aktuell wird wegen angeblicher Vergewaltigung in gleich zwei Fällen gegen ihn ermittelt. Deswegen sieht er sich nun womöglich juristischen Konsequenzen ausgesetzt: Wie Bild berichtet, fordert der Polizeidistrikt Oslo, dass Marius für zwei Wochen in Untersuchungshaft kommen soll. Die Verhandlungen laufen in diesen Minuten auf Hochtouren. Dann wird sich entscheiden, ob er tatsächlich in Untersuchungshaft muss oder in den nächsten Stunden wieder freigelassen wird.
Das mutmaßliche Verbrechen soll sich Anfang des Jahres in Oslo ereignet haben. Konkret wird dem 27-Jährigen vorgeworfen, eine Person vergewaltigt zu haben, die bewusstlos oder aus anderen Gründen nicht in der Lage war, sich der Tat zu widersetzen. Seit Montagabend befindet sich Marius in der Haftanstalt Oslo und wird dort befragt. Laut der Boulevardzeitung begründeten die Behörden den Antrag auf Untersuchungshaft unter anderem mit dem Aspekt der Fluchtgefahr. Die Polizei befürchtet demnach, dass der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin nicht zu seinem bereits laufenden Prozess erscheint.
In den vergangenen Monaten wurde Marius insgesamt dreimal verhaftet. Wie norwegische Medien zuletzt berichtet hatten, sollen nun auch genaue Beweise für sein Vergehen vorliegen: Demnach sollen explizite Videos einer Vergewaltigung auf dem Handy des 27-Jährigen entdeckt worden sein. Derweil wird auch wegen eines zweiten angeblichen Vergewaltigungsfalles gegen Marius ermittelt. "Wir haben um zwei Wochen Untersuchungshaft gebeten, weil wir heute Nacht und heute Morgen einen weiteren Fall einer Vergewaltigung im Beweismaterial gefunden haben", erklärte ein Polizeisprecher laut dem Blatt und betonte: "Wir müssen hier noch gründlich und mit voller Stärke nachforschen." Im Falle einer Verurteilung könnte ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren drohen.