Keine Auslieferung! Roman Polanski muss nicht in die USA
Roman Polanski (82) darf in Europa bleiben. Bereits Ende Oktober hatte ein polnisches Gericht das Auslieferungsgesuch für unzulässig erklärt. Die USA verlangten von Polen eine Auslieferung des Filmregisseurs, da er in den 1970er Jahren ein Sexualverbrechen begangen hatte.
Nach polnischem Gesetz sei es verboten ihn jetzt noch auszuliefern, befand der zuständige Richter, laut Zeit Online. In den 70er Jahren ging Polanski eine Vereinbarung mit den USA ein. Er stellte sich den Behörden und ging freiwillig eine Gefängnisstrafe ein, die er auch verbüßt hat. Seine Anwälte betonten, dass er somit seinen Teil der Vereinbarung erfüllt habe. Dies konnte auch das polnische Gericht nachvollziehen.
1977 wurde Polanski in den USA angeklagt. Damals soll er Sex mit einer 13-Jährigen gehabt haben. Als Strafe saß er daher 42 Tage in Untersuchungshaft. Ein Jahr später gestand er die Tat, setzte sich aber noch vor dem Prozess in Europa ab. So wurde im selben Jahr ein Haftbefehl gegen den Regisseur ausgestellt. Da er die polnische und französische Staatsbürgerschaft besitzt, konnte er seitdem durch Europa reisen, solange er Staaten mied, die ein Auslieferungsabkommen mit den USA haben.