Richterin akzeptiert Rapper Jay-Zs Antrag auf Klageabweisung
Jay-Z (55) hat einen Teilerfolg hinsichtlich der aktuell gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe errungen. Ein Gericht in New York hat seinem Anwalt Alex Spiro erlaubt, einen Antrag auf Abweisung der Klage einzureichen. Der Rapper wurde zuletzt von einer anonymen Klägerin beschuldigt, sie im Jahr 2000 – im Alter von 13 Jahren – gemeinsam mit Sean "Diddy" Combs (55) auf einer Afterparty der MTV Video Music Awards vergewaltigt zu haben. Jay-Zs Anwälte argumentierten, dass das der Anklage zugrunde liegende Gesetz erst nach dem angeblichen Vorfall in Kraft getreten sei und deshalb nicht angewendet werden könne.
Das besagte Gesetz – der Gender-Motivated Violence Protection Act – wurde im Dezember 2000 eingeführt. Der angebliche Vorfall soll jedoch im September 2000 stattgefunden haben. Anwalt Tony Buzbee, der die unbekannte Klägerin vertritt, widersprach Jay-Zs Anwälten und erklärte, dass das Gesetz es Opfern erleichtern solle, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Jay-Zs Auslegung sei also nicht im Sinne des Gesetzgebers. Wie das Us Weekly Magazine weiter berichtete, habe die Richterin kürzlich auch entschieden, dass die Identität der Klägerin weiterhin zu schützen sei.
Für Jay-Z und seinen Anwalt Alex ist dies nicht die einzige juristische Auseinandersetzung mit dem Anwalt der unbekannten Klägerin. Der Rapper hat den Anwalt wegen angeblicher Verleumdung und Erpressung verklagt, während dieser wiederum Jay-Zs Firma Roc Nation beschuldigt, seine Klienten bedroht und bestochen zu haben. Jay-Z, der seit den 1990ern zu den einflussreichsten Persönlichkeiten der Musikbranche zählt, kämpft mit der Erlaubnis der Klageabweisung weiter für sein Image.